16. SEPTEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 28. Februar 1994 über die Aufbewahrung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pestiziden für landwirtschaftliche Zwecke - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 16. September 2018 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 28. Februar 1994 über die Aufbewahrung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pestiziden für landwirtschaftliche Zwecke.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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16. SEPTEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 28. Februar 1994 über die Aufbewahrung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pestiziden für landwirtschaftliche Zwecke

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit und der Arbeitnehmer, des Artikels 8 Absatz 2, abgeändert durch das Gesetz vom 28. März 2003 und des Artikels 9 Nr. 1, abgeändert durch das Gesetz vom 28. März 2003;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. Februar 1994 über die Aufbewahrung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pestiziden für landwirtschaftliche Zwecke;

Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung durchgeführt worden ist;

Aufgrund der Stellungnahme des Nationalen Arbeitsrates vom 14. September 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des Zentralen Wirtschaftsrates vom 25. Oktober 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des Föderalen Rates für Nachhaltige Entwicklung vom 25. Oktober 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des Verbraucherrates vom 25. Oktober 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates vom 5. April 2018;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen an der Ausarbeitung des vorliegenden Erlasses während der Interministeriellen Konferenz "Umwelt" am 28. September 2017;

Aufgrund der Mitteilung an die Europäische Kommission vom 23. August 2017 in Anwendung von Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2015/1535/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. Oktober 2017;

Aufgrund des...

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