16. OKTOBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 03, 04 und 11 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 18;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund der am 16. September 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 33.09 und 41.07, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 33.12 und 33.23 und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 41.03 des Programms 03 sowie Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 12.17 des Programms 11 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.365.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 4.951.000 EUR innerhalb der Programme 03, 04 und 11 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 03, 04 und...

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