16. OKTOBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 11 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 4;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund der am 29. September 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 74.04 mit der Bezeichnung "Spezifische EDV-Ausgaben Wohnungswesen" in das Programm 01 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 12.11 und 74.04 des Programms 01 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um die Durchführung von EDV-spezifischen Maßnahmen zu finanzieren;

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 125.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 125.000 EUR vom Programm 11 des Organisationsbereichs 16 auf das Programm 01 desselben...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT