16. OKTOBER 2017 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 11, 12 und 13 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten, Tourismus, Denkmalschutz, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017, Artikel 22;

Aufgrund des Dekrets vom 12. Juli 2017 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017;

Aufgrund der am 25. September 2017 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Artikel 12.02, 12.05, 12.10, 33.08 und 43.08 des Programms 11 und auf den Artikel 12.02 des Programms 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um den Bedarf nach dem Umfang der Inanspruchnahme der Haushaltsartikel und dem geschätzten Bedarf bis zum Jahresende zu aktualisieren;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Artikel 33.03 des Programms 13 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um den Bedarf nach dem Umfang der Inanspruchnahme der Haushaltsartikel und dem geschätzten Bedarf bis zum Jahresende zu aktualisieren;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Artikel 33.01, 52.03 und 63.07 des Programms 11 und auf den Artikel 33.09 des Programms 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um den Bedarf nach dem Umfang der Inanspruchnahme der Haushaltsartikel und dem geschätzten Bedarf bis zum Jahresende zu aktualisieren,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.191.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 794.000 EUR innerhalb der Programme 11, 12 und 13 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden...

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