16. OKTOBER 2017 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 11, 12, 13 und 14 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten, Tourismus, Denkmalschutz, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017, Artikel 22;

Aufgrund des Dekrets vom 12. Juli 2017 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017;

Aufgrund der am 25. September 2017 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basisartikel 43.01, 71.01 und 74.06, Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 43.06 und 43.07 und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 52.05 und 70.01 des Programms 11 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Artikel abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basisartikel 12.03, 33.01 und 63.01, Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 31.02, 41.02, 63.05 und 73.01 und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 12.05, 12.08, 41.04, 63.06 und 73.03 des Programms 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Artikel abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 33.03 des Programms 13 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diesen Artikel abzuhelfen;

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.438.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 2.974.000 EUR zwischen den Programmen 11, 12, 13 und 14 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 11, 12, 13 und 14 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 wird wie folgt abgeändert:

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