16. OKTOBER 2017 - Ministerieller Erlass zur Erneuerung des Mandats der Mitglieder des Sachverständigenausschusses für die Zulassung der individuellen Klärstysteme

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz und Gewerbegebiete

Aufgrund des Dekrets vom 16. Februar 2017 zur Abänderung des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion;

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Mann und Frau in den Beratungsorganen;

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, Artikel D.222 und R.409 bis R.417;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juli 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

In Erwägung der Vorschläge, die bei den Organen eingegangen sind, die den mit der Überprüfung der Zulassungsanträge der individuellen Klärsysteme beauftragten Sachverständigenausschuss bilden;

In Erwägung der Regel der Zweidrittelquote, nach der sich lediglich zwei Drittel der Mitglieder eines selben Geschlechts in einem Beratungsorgan befinden dürfen,

Beschließt :

Artikel 1 - Der Sachverständigenausschuss, der mit der Überprüfung der Zulassungsanträge der individuellen Klärsysteme beauftragt ist, setzt sich aus folgenden, jeweils effektiven und stellvertretenden Mitgliedern zusammen, die für eine Dauer von fünf Jahren benannt werden:

Art der Einrichtung Effektive Mitglieder Stellvertretende MitgliederÖDW - OGD3 - Abteilung Umwelt und Wasser Herr Jean-François Vaerewyck Frau Carine Hansenne Akademisches oder wissenschaftliches Gremium Frau Françoise Pirard Herr Stéphane NonetHerr Patrick Gerin Herr Marnik...

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