16. NOVEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 11 und dem Programm 04 des Organisationsbereichs 09 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für den öffentlichen Dienst, Datenverarbeitung, administrative Vereinfachung, beauftragt mit den Bereichen Kindergeld, Tourismus, Erbe und Verkehrssicherheit,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 93;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 21. Oktober 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 11.11 des Programms 04 des Organisationsbereichs 09 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um den Mangel an Mitteln auszugleichen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 30.000 EUR vom Programm 02 des Organisationsbereichs 11 auf das Programm 04 des Organisationsbereichs 09 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 02 und 04 der...

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