16. MÄRZ 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 07 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 22 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 96;

Aufgrund der am 13. März 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 74.01 des Programms 07 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem Mangel an Verpflichtungsermächtigungen für diesen Basisartikel entgegenzuwirken,

Beschließt:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 276.000 EUR vom Programm 22 des Organisationsbereichs 12 auf das Programm 07 des Organisationsbereichs 10 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel des Programms 07 des Organisationsbereichs 10 und des Programms 22 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der...

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