16. MÄRZ 2017 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Dekrets vom 17. November 2008 zur Schaffung eines Beirates für Familien- und Generationsfragen, Artikel 5 § 2;

Aufgrund des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 15. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen;

Aufgrund des Vorschlages des Beirates für Familien- und Generationenfragen vom 26. Oktober 2016 zur Besetzung des Amtes des Präsidenten;

Aufgrund des Vorschlages des Beirates für Familien- und Generationenfragen vom 1. Februar 2017 zur Besetzung des Amtes des Vizepräsidenten;

Auf Vorschlag des für Familie zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Regierung vom 15. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen wird wie folgt abgeändert:

  1. in Nummer 1 Buchstabe a) wird die Wortfolge "Frau Andrea Van den Driesch" durch die Wortfolge "Frau Andrea von den Driesch" ersetzt;

  2. in Nummer 2 Buchstabe c) wird die Wortfolge "Frau Martina Palm" durch die Wortfolge "Frau Marlene Thess" ersetzt;

  3. in Nummer 2 Buchstabe d) wird die Wortfolge "Frau Marlene Tess" durch die Wortfolge "Frau Martina Palm" ersetzt.

Art. 2 - In denselben Erlass wird folgender Artikel 1.1 eingefügt:

"Art. 1.1 - Herr Boris Stumpf...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT