16. MAI 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 04, 11 und 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten, Tourismus, Denkmalschutz, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 19;

Aufgrund der am 15. April 2019 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 31.24 mit der Bezeichnung "Übergangszahlungen im Rahmen von Akten - Maßnahme ELER 123" in das Programm 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 51.07 mit der Bezeichnung "Regionale Beihilfe an die Landwirte für die Verarbeitung oder Vermarktung von Erzeugnissen aus ihrem Betrieb" in das Programm 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 31.24, 51.05 und 51.07 des Programms 04, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 43.01 des Programms 11 sowie Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 12.02 und Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 74.06 des Programms 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.476.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 3.790.000 EUR innerhalb der Programme 04, 11 und 12 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme...

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