16. MAI 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 31 und 11 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Die Ministerin für lokale Behörden, Wohnungswesen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 36;

Aufgrund der am 17. April 2019 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 53.04 des Programms 11 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um infolge der Änderung der Rechtsgrundlage für die Gewährung der Energieprämien diese Prämien auszahlen zu können,

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Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 23.000.000 EUR vom Programm 31 des Organisationsbereichs 16 auf das Programm 11 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 31 und 11 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes...

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