16. MAI 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 15, dem Programm 02 des Organisationsbereichs 16, dem Programm 04 des Organisationsbereichs 18 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 32;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 33.05 und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 63.02 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um den von der Wallonischen Regierung auf ihren Sitzungen vom 18. August 2016, 27. Oktober 2016 und 14. März 2019 gefassten Beschlüssen im Rahmen der Programme Interreg und EFRE 2014 - 2020 Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Maßnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

Interreg V A Großregion;

Achse 2: Gewährleistung einer Entwicklung, die die Umwelt und das Lebensumfeld wahrt;

Maßnahme 2.5: Verringerung der Umweltauswirkungen im Rahmen der wirtschaftlichen und territorialen Entwicklung der Großregion;

Bezeichnung: PERSEPHONE;

Träger: "Au Pays de l'Attert";

Basisartikel: 33.05.02;

Verpflichtungsermächtigungen: 36.000 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IG 1 205000 00005;

Programm EFRE 2014-20 "Wallonie-Brüssel 2020.EU"

Achse 3: Territoriale Intelligenz 2020;

Maßnahme 3.1.1: Stärkung der städtischen Attraktivität für die Bürger, Besucher und Unternehmen;

Bezeichnung: Intermodalität;

Projekt: Anschaffung von Geländen der "Laminoirs de Longtain";

Träger: Stadt LA LOUVIERE;

Basisartikel: 63.02.02;

Ausgabeermächtigungen: 28.000 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E TR 1 311 0000 0044;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 12.06, 33.08 und 41.07 des Programms 02 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um den von der...

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