16. MAI 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes im Hinblick auf die Aufwertung der Gehaltstabellen des Dienstrangs B3

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § 3, ersetzt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes;

Aufgrund der am 3. Februar 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 7. Februar 2019 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund des am 7. Februar 2019 gegebenen Einverständnisses des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Aufgrund des Berichts vom 7. Februar 2019, der in Anwendung von Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund des am 29. März 2019 aufgestellten Protokolls Nr. 763 des Sektorenausschusses Nr. XVI;

Aufgrund des am 9. April 2019 beim Staatsrat in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat eingereichten Antrags auf Stellungnahme innerhalb einer Frist von dreißig Tagen;

In der Erwägung, dass binnen dieser Frist keine Stellungnahme abgegeben wurde;

Aufgrund von Artikel 84, § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - Für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 werden in der Tabelle mit dem Titel "Stufe B" von Anhang XIII des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes, ersetzt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009 und abgeändert durch das Addendum vom 15. Mai 2014 und durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 21. Juli 2016 die Sparten "B3/1" und "B3/2" durch die Sparten "B3/1" und "B3/2" ersetzt, die den Anhang 1 zu vorliegendem Erlass bilden.

Art. 2 - Ab dem 1. Januar 2021 werden in der Tabelle mit dem Titel "Stufe B" von Anhang XIII desselben Erlasses der Wallonischen Regierung, ersetzt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009 und abgeändert durch das Addendum vom 15. Mai 2014 und durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 21. Juli 2016 die...

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