16. JUNI 2022 - Dekret zur Abänderung des Artikels 1 Ziffer 11 und des Artikels 35 des Dekrets vom 8. Juli 2021 über stationsloses Bikesharing und zur Abänderung der Artikel 4 und 12 des Dekrets vom 1. April 2004 über die lokale Mobilität und die lokale Zugänglichkeit (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel 1 des Dekrets vom 8. Juli 2021 über stationsloses Bikesharing und zur Abänderung der Artikel 4 und 12 des Dekrets vom 1. April 2004 über die lokale Mobilität und die lokale Zugänglichkeit wird Ziffer 11 durch einen Buchstaben e ergänzt, der wie folgt lautet: "e) ein Fortbewegungsgerät im Sinne von Artikel 2.15.2 Absatz 1 Ziffer 2 Buchstaben c und d der Straßenverkehrsordnung;".

Art. 2 - In Artikel 35 Absatz 1 desselben Dekrets wird die Wortfolge "ein Jahr nach seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt" durch die Wortfolge "am 1. Januar 2023" ersetzt.

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 16. Juni 2022

Der Ministerpräsident

E. DI RUPO

Der Vizepräsident und Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren

W. BORSUS

Der Vizepräsident und Minister für Klima, Energie, Mobilität und Infrastrukturen

Ph. HENRY

Die Vizepräsidentin und Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen und Sozialwirtschaft, Chancengleichheit und Rechte der Frauen

Ch. MORREALE

Die Ministerin für den...

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