16. JULI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Konzession der Alaunschieferbergwerke von Flône Alun (Nr. 336)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 29;

In Erwägung des Berichts, einschließlich seiner Pläne und Anhänge, vom 18. Februar 2020 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken (nachstehend "DRIGM" genannt), Abteilung Umwelt und Wasser, Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;

In der Erwägung, dass die gegenwärtige Konzession von Flône Alun aufgrund folgender Rechtsakte gebildet wurde:

- Erlass des exekutiven Direktoriums vom 11. Pluviôse Jahr IV (31. Januar 1796) zur Gewährung der Konzession für die Alaunbergwerke in Flône (département Ourthe) an den Herrn Joseph Paquo;

- Schenkungsurkunde vom 20. Juli und 7. August 1806 des Herrn Joseph PAQUO zugunsten seines Neffens Jean Théodore François PAQUO in Bezug auf die Nutzungsrechte für die Alaunbergwerke in Flône auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Flône;

- Urkunde vom 29. Juni 1843 für den Verkauf der Güter und der Konzession der Alaunbergwerke an Herrn Gustave COMHAIRE, amtlicher Sachwalter beim Appellationshof Lüttich;

In der Erwägung, dass in den Tabellen der Mutterrollen für die Konzessionen von Alaunschieferbergwerken in der Provinz Lüttich am 31. Dezember 1946 die Société anonyme de la Vieille Montagne in Angleur als Eigentümerin der Konzession von Flône Alun angegeben ist; dass keine sonstige Urkunde zurückgefunden wurde, um diesen Besitz amtlich zu dokumentieren, mit der Ausnahme eines im Staatsarchiv von Lüttich aufbewahrten Briefes der Gesellschaft vom 31. Juli 1863, in dem Herr LAQUESSE, Hauptbergbauingenieur, über die Abtretung am 31. Mai 1860 der den Ehegatten COMHAIRE gehörenden Konzession der Alaunschieferbergwerke in Flône an die S.A de la Vieille Montagne informiert wird;

In der Erwägung, dass die Société anonyme de la Vieille Montagne in Angleur somit als die letzte Eigentümerin angesehen wird;

In der Erwägung, dass die Konzession von Flône Alun gemäß dem beigefügten Plan abgegrenzt ist, und sich auf 34 Hektar, 16 Ar in der neuen Gemeinde Amay, und...

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