16. JULI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung über zeitweilige Maßnahmen zur Bekämpfung der Massenvermehrung der Borkenkäfer der Fichte

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2008 über das Forstgesetzbuch, Artikel 36;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht ermöglicht, das Gutachten der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrats innerhalb einer auf fünf Tage herabgesetzten Frist abzuwarten;

In der Erwägung, dass die Maßnahmen zur Verringerung der Borkenkäferflüge und somit deren Weiterverbreitung in Anbetracht der bereits bestehenden und vorhersehbaren Auswirkungen auf die Wälder schnellstmöglich getroffen werden müssen;

In der Erwägung, dass das gesamte Gebiet der Wallonischen Region (private und öffentliche Eigentümer) seit dem Sommer 2018 eine erhebliche Massenvermehrung des Borkenkäfers der Fichte (Ips typographus L.) wegen klimatischer Bedingungen, die besonders günstig für seine Entwicklung sind, zu bekämpfen hat;

In der Erwägung, dass die Dynamik der Entwicklung der Populationen von Borkenkäfern der exponentiellen Art ist: jeder durch einige Tausend Borkenkäfer infizierte Baum lässt sechs bis acht Wochen später Zehntausende Insekten entstehen, die wiederum neue Bäume besiedeln;

In der Erwägung, dass sich die neuen Befälle gewöhnlich einerseits auf den benachbarten Bäumen befinden, wodurch die Größe der Herden erhöht wird, und andererseits die nächstliegenden, sogar weiter liegenden Bestände befallen werden, was zu der Verbreitung der Massenvermehrung auf breiterer Ebene beiträgt;

In der Erwägung, dass diese Massenvermehrung im Jahr 2018 ungefähr 600 000 m3 Fichten und im Jahr 2019 1 000 000 m3 Fichten auf dem gesamten wallonischen Gebiet getroffen hat;

In der Erwägung, dass diese Massenvermehrung ebenfalls allgemein vom ökologischen, landschaftlichen, forstwirtschaftlichen Standpunkt aus erhebliche und schlimme Auswirkungen auf die Wälder und auf die Standfestigkeit der Bestände gegen zukünftige Stürme hat;

In der Erwägung, dass diese Beeinträchtigung des forstwirtschaftlichen Ökosystems gegenwärtig erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Gesamtheit des wallonischen Forstwirtschaftssektors hat und die Einkünfte der Waldeigentümer stark belastet;

In der Erwägung, dass es im öffentlichen Interesse von vordringlicher Bedeutung ist, diese Massenvermehrung zwecks der Erhaltung und des Schutzes des forstwirtschaftlichen Ökosystems, sowie aus wirtschaftlichen Gründen einzudämmen;

In der Erwägung, dass die verschiedenen windigen Wetterereignisse, die im Winter...

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