16. FEBRUAR 2017 - Dekret zur Abänderung von Artikel 87 § 3 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Einziger Artikel - Artikel 87 § 3 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten wird durch zwei Absätze mit folgendem Wortlaut ergänzt:

"Der Haushaltsplan der Einrichtungen des Typs 3 und seine Einzeldarstellung oder, mangels dessen, ein durch die Geschäftsführungsorgane aufgestellter Haushaltsentwurf wird der in Artikel 9 § 1 Ziffer 2 erwähnten Einzeldarstellung beigefügt.

Der Aufsichtsminister übermittelt den endgültigen Haushaltsplan dem Parlament innerhalb von zwei Monaten nach dessen Genehmigung.".

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 16. Februar 2017

Der Minister-Präsident

P. MAGNETTE

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Gesundheit, soziale Maßnahmen und Kulturerbe

M. PREVOT

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Innovation und digitale Technologien

J-C. MARCOURT

Die Ministerin für Beschäftigung und Ausbildung

E. TILLIEUX

Der Minister für Umwelt, Raumordnung, Mobilität und Transportwesen, und Tierschutz

C. DI...

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