16. FEBRUAR 2017 - Dekret zur Zustimmung zu: 1) dem in Brüssel am 14. Juni 1995 unterzeichneten Übereinkommen zwischen dem Königreich Belgien und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern, und dem in Brüssel am 14. Juni 1995 unterzeichneten Protokoll, in ihrer durch den in Madrid am 22. Juni 2000 geschehenen Nachtrag abgeänderten Fassung; 2) dem in Brüssel am 2. Dezember 2009 geschehenen Nachtrag zur Abänderung des am 14. Juni 1995 unterzeichneten Übereinkommens zwischen dem Königreich Belgien und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern, und des in Brüssel am 14. Juni 1995 unterzeichneten Protokolls, in ihrer durch den in Madrid am 22. Juni 2000 geschehenen Nachtrag abgeänderten Fassung, und 3) dem in Madrid am 15. April 2014 geschehenen Nachtrag zur Abänderung des am 14. Juni 1995...

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und, Wir, Regierung sanktionieren es:

Einziger Artikel - Folgendes wird völlig und uneingeschränkt wirksam:

- das in Brüssel am 14. Juni 1995 unterzeichnete Übereinkommen zwischen dem Königreich Belgien und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern, und das in Brüssel am 14. Juni 1995 unterzeichnete Protokoll, in ihrer durch den in Madrid am 22. Juni 2000 geschehenen Nachtrag abgeänderten Fassung;

- der in Brüssel am 2. Dezember 2009 geschehene Nachtrag zur Abänderung des in Brüssel am 14. Juni 1995 unterzeichneten Übereinkommens zwischen dem Königreich Belgien und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern, und des in Brüssel am 14. Juni 1995 unterzeichneten Protokolls, in ihrer durch den in Madrid am 22. Juni 2000 geschehenen Nachtrag abgeänderten Fassung;

- der in Madrid am 15. April 2014 geschehene Nachtrag zur Abänderung des am 14. Juni 1995 unterzeichneten Übereinkommens zwischen dem Königreich Belgien und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern, und des in Brüssel am 14. Juni 1995 unterzeichneten Protokolls, in ihrer durch den in Madrid am 22. Juni 2000 geschehenen Nachtrag und durch den in Brüssel am 2. Dezember 2009 geschehenen Nachtrag abgeänderten Fassung.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht...

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