16. DEZEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10, den Programmen 02 und 11 des Organisationsbereichs 14 und dem Programm 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere der Artikel 26 und 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 22. November 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 9. Dezember 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 63.04 des Programms 02 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um den Wiederaufbauplan für die Wallonie zu finanzieren,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 52.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 27.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10, vom Programm 11 des Organisationsbereichs 14 und vom Programm 31 des Organisationsbereichs 16 auf das Programm 02 des Organisationsbereichs 14 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel des Programms 08 des...

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