16. DEZEMBER 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Änderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Mai 2004 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/367 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 18. Juli 1973 über die Lärmbekämpfung, Artikel 1;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Mai 2004 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm;

Aufgrund des am 25. August 2021 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 69.928/2/V;

Aufgrund des Berichts vom 20. Juni 2021, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

In Erwägung der Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates;

Aufgrund der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm;

In Erwägung der Richtlinie (EU) 2020/367 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm;

Auf Vorschlag der Ministerin für Umwelt;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Mai 2004 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 6. September 2018 wird wie folgt abgeändert:

  1. das Wort "und" zwischen den Wörtern "Umgebungslärm" und "die Richtlinie" wird durch das Zeichen "," ersetzt;

  2. vor das Wort "umgesetzt" wird folgende Wortfolge eingefügt:

    "und die Richtlinie (EU) 2020/367 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von...

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