16. DEZEMBER 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung über die Gewährung einer zusätzlichen Beihilfe für Unternehmen mit dem NACE-BEL-Code 56.302 im Rahmen der Coronavirus-COVID 19-Krise

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Klein- oder Mittelbetriebe, Artikel 10 und 19;

Aufgrund des Berichts vom 29. November 2021, der gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund der am 29. November 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 3. Dezember 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 3 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat am 3. Dezember 2021 an den Staatsrat gerichteten Antrags auf Begutachtung innerhalb einer Frist von 5 Tagen;

In der Erwägung, dass innerhalb dieser Frist keine Mitteilung des Gutachtens erfolgt ist;

Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In Erwägung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19;

In Erwägung des Konzertierungsausschusses vom 26. November 2021;

In der Erwägung, dass die Betriebe, die unter den NACE-BEL-Code 56.302 fallen, seit dem 27. November 2021 wieder geschlossen sind;

In der Erwägung, dass nach dieser erneuten Schließung die vorliegende Maßnahme darauf abzielt, die in diesen Sektoren tätigen Selbstständigen und Unternehmen bei der Wiederaufnahme ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu unterstützen;

In der Erwägung, dass die Umsätze der betroffenen Unternehmen erneut zurückgehen oder sogar völlig ausfallen, wodurch das Einkommen sowohl der Unternehmer als auch ihrer Mitarbeiter gefährdet wurde;

In der Erwägung, dass es dringend ist, den vorliegenden Entwurf zu verabschieden, dies wegen der nach wie vor bestehenden schwierigen Situation für diese Unternehmen, die einen schweren wirtschaftlichen Schaden erleiden;

In der Erwägung, dass der Zweck dieser Beihilfe insbesondere darin besteht, die aufgetretenen Schwierigkeiten zu mildern und zu versuchen, eine Konkurswelle bei den Unternehmen zu vermeiden, die infolge der Krise mit Liquiditätsproblemen konfrontiert sind;

In der Erwägung, dass es daher notwendig ist, die Beihilfe zu intensivieren, und dass es unerlässlich ist, diese...

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