16. DEZEMBER 2021 - Dekret zur dritten Anpassung des Dekrets vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Der in Artikel 4 Absatz 2 des Dekretes vom 12. Dezember 2019 zur Fest-

legung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020 erwähnte allgemeine Ausgabenhaushaltsplan wird durch die neuen Anhänge II.1 und II.2 ersetzt.

Art. 2 - In Artikel 9 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"Autonome Hochschule 549.000 EUR Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum 7.417.000 EUR Dienststelle für selbstbestimmtes Leben 26.995.000 EUR Arbeitsamt 7.944.000 EUR Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand 5.297.000 EUR Wirtschafts- und Sozialrat 521.000 EUR Kaleido 1.112.000 EUR"

Art. 3 - Dieses Dekret tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Eupen, den 16. Dezember 2021

O. PAASCH

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen

A. ANTONIADIS

Der Vize-Ministerpräsident,

Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen

I. WEYKMANS

Die...

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