16. DEZEMBER 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. Mai 2020 zur Festlegung der Daten für den Beginn, das Ende oder die Aussetzung der Jagd vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2025, um die Jagd auf kleine Hirsche, Kahlwild, Damwild, Muffelwild und Schwarzwild für das Jagdjahr 2020-2021 zu verlängern

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 1882 über die Jagd, Artikel 1ter Absatz 2, eingefügt durch das Dekret vom 14. Juli 1994 und abgeändert durch das Dekret vom 16. Februar 2017;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. Mai 220 zur Festlegung der Daten für den Beginn, das Ende oder die Aussetzung der Jagd vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2025;

Aufgrund der am 4. Dezember 2020 abgegebenen Stellungnahme der Abteilung "Jagdwesen" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund des Berichts vom 4. Dezember 2020, der in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In Erwägung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19, abgeändert durch den Ministeriellen Erlass vom 1. November 2020;

In der Erwägung, dass diese Dringlichkeitsmaßnahmen Auswirkungen auf die normale Ausübung der Jagd haben, insbesondere Artikel 15 § 1 des oben genannten Ministeriellen Erlasses, der als allgemeine Regel Ansammlungen von mehr als vier Personen untersagt;

In der Erwägung, dass dieses Verbot die Organisation von Gemeinschaftsjagden erschwert und zahlreiche dieser Veranstaltungen deshalb seit Beginn des Monats November 2020 abgesagt wurden;

In der Erwägung, dass dieses Verbot mindestens bis einschließlich 13. Dezember 2020 gelten wird;

In der Erwägung, dass individuelle Jagdhandlungen nicht so effektiv sein können wie Gemeinschaftsjagden;

In der Erwägung, dass aufgrund dieser außergewöhnlichen Gesundheitssituation die notwendigen Entnahmen von Hochwild bei kleinen Hirschen, Kahlwild, Damwild und Muffelwild bis zum 31. Dezember 2020, dem Datum, an dem die Jagd auf diese Arten endet, und bei Schwarzwild bis zum 31. Januar 2021, dem Datum, an dem die Treibjagd und die Treibjagd mit Hunden endet, nicht durchgeführt werden können;

In der Erwägung, dass die unzureichende Entnahme bei diesen Arten ein adäquates agro-sylvo-cynegetisches Gleichgewicht gefährdet, das notwendig ist, um die Regeneration des Waldes zu ermöglichen, Schäden an der biologischen Vielfalt und der...

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