16. DEZEMBER 2016 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 04, 06, 11, 12, 13 und 21 der Organisationsbereiche 14, 15, 16, 17 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Gesundheit, soziale Maßnahmen und Kulturerbe,

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Innovation und digitale Technologien,

Der Minister für lokale Behörden, Städte, Wohnungswesen und Energie,

Die Ministerin für Beschäftigung und Ausbildung,

Der Minister für Haushalt, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung,

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Flughäfen, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016, Artikel 9;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2016 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016;

Aufgrund der am 25. November 2016 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 41.02 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 41.04 des Programms 02 und auf den Basisartikel 41.04 des Programms 12 des Organisationsbereichs 17 sowie Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 41.05 des Programms 11 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel betreffend die beruflichen Übergangsprogramme abzuhelfen,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 924.000 EUR und Ausgabenfeststellungskredite in Höhe von 973.000 EUR zwischen den Programmen 02, 04, 06, 11, 12, 13 und 21 der Organisationsbereiche 14...

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