16 DECEMBRE 2015. - Loi modifiant la loi du 21 mars 1991 portant réforme de certaines entreprises publiques économiques. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 16 décembre 2015 modifiant la loi du 21 mars 1991 portant réforme de certaines entreprises publiques économiques (Moniteur belge du 12 janvier 2016).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

16. DEZEMBER 2015 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 16. Dezember 2015 zur Abänderung des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

16. DEZEMBER 2015 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen

Art. 2 - In Artikel 18 § 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen werden die Wörter "des Staates" durch die Wörter "öffentlicher Behörden" ersetzt.

Art. 3 - In Artikel 42 Absatz 1 desselben Gesetzes werden die Wörter "von Artikel 13 und Kapitel 9 des vorliegenden Titels" durch die Wörter "der Artikel 13 und 18 und der Kapitel 9 und 14 des vorliegenden Titels" ersetzt.

Art. 4 - In Titel I desselben Gesetzes wird ein Kapitel 13 mit der Überschrift "Sonderbestimmungen über autonome öffentliche Unternehmen in Sektoren, die dem Wettbewerb offenstehen" eingefügt.

Art. 5 - In Kapitel 13, eingefügt durch Artikel 4, wird ein Artikel 54/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. 54/1 - Die Bestimmungen des vorliegenden Kapitels sind auf folgende autonome öffentliche Unternehmen anwendbar:

1. Proximus,

2. bpost und

3. ab einem vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass festgelegten Datum, andere autonome öffentliche Unternehmen, die während mindestens zweier aufeinander folgender Geschäftsjahre mindestens 75 Prozent ihres Jahresumsatzes ohne Mehrwertsteuer in Tätigkeiten erzielen, die dem Wettbewerb offenstehen, ohne durch oder aufgrund des Gesetzes den betreffenden Unternehmen vorbehalten zu sein.

Art. 6 - In dasselbe Kapitel 13 wird ein Artikel 54/2 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. 54/2 - Artikel 13 ist nicht auf die in Artikel 54/1 erwähnten...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT