15. SEPTEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Erneuerung der Zulassung des 'Service pédologique de Belgique asbl' als befugtes Labor für die Messung der Menge des im Boden vorhandenen potentiell auswaschbaren Stickstoffs

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Tierschutz und ländliche Erneuerung,

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, Artikel D.177 Absatz 2 Ziffer 3;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Februar 2008 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Laboren, die mit den Bodenanalysen zur Quantifizierung des potentiell auswaschbaren Stickstoffs (PAS) beauftragt sind, im Rahmen der Umsetzung von Artikel R.220 des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, was die nachhaltige Verwaltung des Stickstoffs in der Landwirtschaft betrifft, in seiner am 15. Februar 2007 abgeänderten Fassung, sowie im Rahmen der Umsetzung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Februar 2008 über die Überwachung durch Messungen des potentiell auswaschbaren Stickstoffs (PAS) der Übereinstimmung der in einem gefährdeten Gebiet gelegenen landwirtschaftlichen Betriebe mit den Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft, die zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen notwendig sind.

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

In der Erwägung, dass die Zulassung des "Service Pédologique de Belgique asbl" am 5. Dezember 2014 für eine Dauer von fünf Jahren erteilt und am 20. Januar 2015 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde.

In...

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