15. OKTOBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Region,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung auf ihrer Sitzung vom 16. September 2021;

Aufgrund der am 10. September 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 12.03 und 14.01 des Programms 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um die Instandhaltung und Wiederinstandsetzung von nicht schiffbaren Wasserläufen nach den Überschwemmungen im Juli 2021 zu gewährleisten,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 23.716.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 12 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 08 und 12 der...

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