15. OKTOBER 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. September 2016 über die Gewährung von Subventionen für die Anpflanzung einer lebenden Hecke, eines linearen Niederwalds, eines Obstgartens und einer Baumreihe sowie für den Unterhalt von gekappten Bäumen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 37, abgeändert durch das Dekret vom 22. Mai 2008 und das Dekret vom 16. Februar 2017;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. September 2016 über die Gewährung von Subventionen für die Anpflanzung einer lebenden Hecke, eines linearen Niederwalds, eines Obstgartens und einer Baumreihe sowie für den Unterhalt von gekappten Bäumen;

Aufgrund des Berichts vom 11. Mai 2020, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund der am 25. Mai 2020 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 29. Mai 2020 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 29. Juni 2020 abgegebenen Gutachtens des Pools "Ländliche Angelegenheiten", Abteilung "Natur";

Aufgrund des am 23. September 2020 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 67.840/4;

In Erwägung des Ziels der politischen Erklärung, wonach "die Regierung insbesondere bestrebt sein wird, während der Legislaturperiode schrittweise ein funktionelles ökologisches Netz unter anderem durch [...] die Pflanzung von 4.000 km offener Hecken und/oder einer Million Bäume zu verwirklichen";

In der Erwägung, dass der Erlass der Wallonischen Regierung vom 8. September 2016 über die Gewährung von Subventionen für die Anpflanzung einer lebenden Hecke, eines linearen Niederwalds, eines Obstgartens und einer Baumreihe sowie für den Unterhalt von gekappten Bäumen einer der wichtigsten Hebel ist, um die Umsetzung dieses Ziels zu fördern;

In der Erwägung, dass Änderungen an diesem Erlass vorgenommen werden sollten, um einerseits die Verfahren für die Gewährung und Auszahlung von Subventionen zu vereinfachen und andererseits bestimmte Subventionsbeträge anzupassen, um sie attraktiver zu machen;

Auf Vorschlag der Ministerin für Natur;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. September 2016 über die Gewährung von Subventionen für die Anpflanzung einer lebenden Hecke, eines linearen Niederwalds, eines Obstgartens und einer Baumreihe sowie für den Unterhalt von gekappten Bäumen wird durch Folgendes ersetzt:

"Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses und seiner Durchführungserlasse gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Baumreihe: alle in einer einzigen Reihe oder in einer doppelten Reihe angepflanzten Bäume;

  2. gekappter Baum: der Baum, dessen Morphologie verändert wird, indem der Stamm gekappt und die Triebe in regelmäßigen Abständen schrittweise gefällt werden, ausgehend von der Ebene, auf der der Stamm gekappt wurde;

  3. Strauch: Gehölzpflanze, die im ausgewachsenen Zustand keine 7 m Höhe erreicht;

  4. Abteilung: die Abteilung Natur und Forstwesen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;

  5. entomophile Art: die durch Insekten bestäubte Pflanzenart;

  6. lebende Hecke: alle Sträucher und Bäume, die in einem geringen Abstand voneinander angepflanzt werden, so dass sie eine dichte Reihe bilden, die hauptsächlich aus Sträuchern besteht, mit einer maximalen Breite von 10 Metern zwischen der Basis der Pflanzen, die in einer der folgenden Formen vorkommt:

    1. die geschnittene Hecke ist die Hecke, die durch einen häufigen Schnitt auf einer bestimmten Breite und Höhe gehalten wird;

    2. die freiwachsende Hecke ist die lebende Hecke unterschiedlicher Höhe und Breite, deren Wachstum nur durch einen gelegentlichen Schnitt eingeschränkt wird;

    3. die Windschutzhecke ist die freiwachsende Hecke, die außer Sträuchern aus Bäumen besteht und die durch eine mehrreihige Anpflanzung dicht...

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