15. OKTOBER 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2019 zur Bezeichnung der Verwaltungsratsmitglieder, des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Kommissars der Wallonischen Regierung der Wallonischen Agentur für die Förderung einer Qualitätslandwirtschaft ('Agence wallonne pour la Promotion d'une Agriculture de Qualité')

Die Wallonische Regierung

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.224, D.230/1 bis D.230/7;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2019 zur Bezeichnung der Verwaltungsratsmitglieder, des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Kommissars der Wallonischen Regierung der Wallonischen Agentur für die Förderung einer Qualitätslandwirtschaft ("Agence wallonne pour la Promotion d'une Agriculture de Qualité");

In Erwägung der am 7. Oktober 2020 von der "Fédération belge du Commerce et des Services COMEOS" unterbreiteten Vorschläge;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2019 zur Bezeichnung der Verwaltungsratsmitglieder, des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Kommissars der Wallonischen Regierung der Wallonischen Agentur für die Förderung einer...

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