15. OKTOBER 2019 - Ministerieller Erlass zur Indexierung der Zuschüsse im Rahmen der Beschäftigungsförderung

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien,

Aufgrund des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung, Artikel 14 § 3, Artikel 22, Artikel 26 § 4 Nr. 1, Artikel 55 und Artikel 57;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, Artikel 5;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die bezuschussten Vertragsbediensteten, die in Containerparks beschäftigt werden, Artikel 4 § 3 Absätze 2 und 3;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 20. Dezember 2001 über die Gewährung von Zuschüssen an lokale Behörden, die bezuschusste Vertragsarbeitnehmer beschäftigen, Artikel 5-7;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung, Artikel 22, 32, 40 und 46;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 22. November 2018 zur Festlegung der Basiszuwendung und der Zusatzzuwendungen im Rahmen der AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung, Artikel 1 und 2;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 zur Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 14. Oktober 2019;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 14. Oktober 2019,

Beschliesst:

KAPITEL 1 - Indexierung von Zuschüssen im Rahmen der Aktif- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung

Artikel 1 - Artikel 11 des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung wird wie folgt abgeändert:

  1. in Paragraf 2 Absatz 1 wird der Betrag "500 Euro" ersetzt durch den Betrag "510,92 Euro";

  2. in Paragraf 2 Absatz 2 wird der Betrag "300 Euro" ersetzt durch den Betrag "306,55 Euro";

  3. in Paragraf 3 Absatz 1 wird der Betrag "1.000 Euro" ersetzt durch den Betrag "1.021,83 Euro";

  4. in Paragraf 3 Absatz 2 wird der Betrag "600 Euro" ersetzt durch den Betrag "613,10 Euro";

  5. in Paragraf 3 Absatz 3 wird der Betrag "300 Euro" ersetzt durch den Betrag "306,55 Euro".

    1. 2 - Artikel 13 desselben Dekrets wird wie folgt abgeändert:

  6. in Paragraf 1 wird der Betrag "500 Euro" ersetzt durch den Betrag "510,92 Euro";

  7. in Paragraf 2 Absatz 1 wird der Betrag "1.000 Euro"...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT