15. JUNI 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08 und 02 der Organisationsbereiche 10 und 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund der am 16. März 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung auf ihrer Sitzung vom 19. März 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 43.07 des Programms 02 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um Unterstützungsmaßnahmen für Gemeinden zugunsten von Sportvereinen im Rahmen der COVID-19-Krise zu ermöglichen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 11.000.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 02 des Organisationsbereichs 17 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 08 und 02 der Organisationsbereiche 10 und 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der...

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