15. JUNI 2021 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der vorrangigen Gebiete in autonomen Sanierungsgebieten

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser;

Aufgrund der Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik;

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 1. Dezember 2016, insbesondere der Artikel R.233 Ziffern 11bis und 30, und R.279 § 2;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 27. April 2007 zur Festlegung der vorrangigen Gebiete in autonomen Sanierungsgebieten und zur Planung der Untersuchung dieser Gebiete;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 17. September 2013 zur Festlegung der vorrangigen Gebiete in autonomen Sanierungsgebieten im Zwischeneinzugsgebiet der Mosel;

In Erwägung der Notwendigkeit, das Ziel eines guten Zustands oder eines guten ökologischen Potenzials der Oberflächenwasserkörper gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2000/60/EG des Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik spätestens am 22. Dezember 2027 zu erreichen;

In der Erwägung, dass die Regierung, um dieses Ziel zu erreichen, die Fristen hinsichtlich der im Bereich der autonomen Sanierung zu treffenden Maßnahmen schrittweise anwenden wird, unter Berücksichtigung der Gebietsuntersuchungen, die für die als gefährdet geltenden bzw. unter Sonderschutz stehenden (Badegewässer, Schutz der Wasserentnahmestellen, Natura 2000) und unter dem Namen "vorrangige Gebiete" zusammengefassten Wasserkörper durchzuführen sind;

In der Erwägung, dass es in Anwendung des Wassergesetzbuches dem Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Wasserpolitik gehört, zukommt, im System der autonomen Sanierung die vorrangigen Gebiete, die Gegenstand von Gebietsuntersuchungen sein müssen, und die Planung dieser Untersuchungen festzulegen;

In Erwägung des am 5. April 2007 von der SPGE und der Generaldirektion der Naturschätze und der Umwelt gemeinsam erstellten Berichts über die Auswahl der vorrangigen Gebiete und einen Vorschlag zur Planung der Gebietsuntersuchungen;

In der Erwägung, dass auf der Grundlage dieses Berichts die Einzugszonen der Wasserkörper, die unter besonderem Schutz stehen, sowie die...

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