15. JUNI 2017 - Ministerieller Erlass, durch den der Fischfang in der Semois unterhalb des Nadelwehrs in Bouillon untersagt wird

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Flughäfen, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 über die Flussfischerei, die Verwaltung der Fischzucht und die Fischereistrukturen, Artikel 10 § 4;

In Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Dezember 2016 über die Bedingungen für die Eröffnung der Fischfangsaison und die Modalitäten für die Ausübung des Fischfangs, Artikel 7 Ziffer 2 Buchstabe b;

Aufgrund der am 7. Juni 2017 abgegebenen Stellungnahme des zugelassenen Fischereiverbands des Zwischeneinzugsgebiets Semois-Chiers;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In Erwägung der hohen Fischkonzentration am Fuße des Nadelwehrs in Bouillon;

In der Erwägung, dass diese Konzentration auf die Attraktivität der Wasserfälle für die Fischbestände und auf das Fehlen von Fischpässen zurückzuführen ist;

In der Erwägung, dass diese Konzentration desto höher ist, je niedriger der Wasserstand, und je schwächer die Durchflussmenge ist;

In der Erwägung, dass der Wasserstand in der Semois zur Zeit niedrig ist, dass der Fischfang in der Semois ab dem ersten Samstag des Monats Juni für alle Fisch- und Krebsarten offen ist, und dass die Verwaltung als...

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