15. JULI 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01, 02, 03, 05, 08, 11, 12, 13, 21, 31 und 32 der Organisationsbereiche 09, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Die Ministerin für soziale Maßnahmen, Gesundheit, Chancengleichheit, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung,

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Forschung, Innovation, digitale Technologien, Beschäftigung und Ausbildung,

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten, Tourismus, Denkmalschutz, und Vertreter bei der Großregion,

Die Ministerin für lokale Behörden, Wohnungswesen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 32;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 63.17 mit der Bezeichnung "Zuschüsse an die untergeordneten öffentlichen Verwaltungen für Arbeiten und Studien, für die eine Beihilfe des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung - Programmplanung 2014-2020 Achse I gewährt wird" in das Programm 12 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 33.03 mit der Bezeichnung "Zuschüsse an die Privateinrichtungen im Rahmen der europäischen operationellen Programme - Programmplanung 2014-2020" in das Programm 11 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 43.03 des Programms 08 des Organisationsbereichs 09, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 63.13 und 63.17 sowie Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 63.18 und 63.19 des Programms 12 des Organisationsbereichs 13, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf...

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