15. JULI 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 03 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 22;

Aufgrund der am 24. April 2019 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 45.01 mit der Bezeichnung " Zuschüsse an die Universitäten für Sensibilisierungs- und Förderungsaktionen in Sachen Mobilität" in das Programm 02 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 63.03 mit der Bezeichnung "Zuschüsse an die Gemeinden, damit sie das kommunale Netz im Bereich der sanften Mobilität entwickeln können" in das Programm 02 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 65.01 mit der Bezeichnung "Investitionszuschüsse an die Universitäten im Bereich der sanften Mobilität" in das Programm 02 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 33.02 mit der Bezeichnung "Unterstützung der Aktionen, die im Rahmen der regionalen Politik in Sachen Transport der Personen mit eingeschränkter Mobilität durchgeführt werden" in das Programm 03 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 12.03, 33.01, 33.03, 43.03, 45.01, 63.03 und 65.01 des Programms 02 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 01.08 des...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT