15. JULI 2015 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. September 1991 über Feuerwaffen von historischem, folkloristischem oder dekorativem Interesse und Feuerwaffen, die zum Schießen unbrauchbar gemacht worden sind - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 15. Juli 2015 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. September 1991 über Feuerwaffen von historischem, folkloristischem oder dekorativem Interesse und Feuerwaffen, die zum Schießen unbrauchbar gemacht worden sind.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

15. JULI 2015 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. September 1991 über Feuerwaffen von historischem, folkloristischem oder dekorativem Interesse und Feuerwaffen, die zum Schießen unbrauchbar gemacht worden sind

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 8. Juni 2006 zur Regelung der wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten mit Waffen, der Artikel 3 § 2 Nr. 2 und 17 Absatz 1, abgeändert durch das Gesetz vom 27. Dezember 2012;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. September 1991 über Feuerwaffen von historischem, folkloristischem oder dekorativem Interesse und Feuerwaffen, die zum Schießen unbrauchbar gemacht worden sind;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 6. März 2012;

Aufgrund der Stellungnahme des Beirats für Waffen vom 27. März 2012 und 14. Dezember 2012;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.067/2 des Staatsrates vom 4. April 2012, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass aus der Untersuchung infolge des am 13. Dezember 2011 in Lüttich verübten Anschlags hervorgeht, dass der Täter in den internationalen Waffelschmuggel verwickelt war und nicht nur moderne Feuerwaffen bei ihm gefunden wurden, sondern auch Feuerwaffen, die auf der Liste der frei verkäuflichen HFD-Waffen standen; dass auch aus anderen Untersuchungen nach bewaffneten Überfällen hervorgeht, dass HFD-Waffen, von denen im Allgemeinen angenommen wurde, dass sie selten geworden seien und Kriminelle kein Interesse an ihnen hätten, bereits mehrfach in den Arsenalen der Betreffenden aufgefunden wurden; dass auf belgischen Waffenbörsen bereits seit Jahren ein Schwarzmarkt für solche Feuerwaffen bestand und dadurch zahlreiche Besucher aus Nachbarländern angelockt wurden, die solche Waffen hierzulande legal auf einer Börse erwarben, um sie anschließend illegal in ihr Land einzuführen, wo sie erlaubnispflichtig sind; dass dieser Umstand zu...

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