15. JANUAR 2021 - Ministerieller Erlass zur Festlegung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 15. Januar 2021 zur Festlegung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALAGENTUR FÜR DIE SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE

15. JANUAR 2021 - Ministerieller Erlass zur Festlegung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest

Der Minister der Landwirtschaft

Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;

Aufgrund des Gesetzes vom 24. März 1987 über die Tiergesundheit, des Artikels 8 Absatz 1 Nr. 1 und 4, des Artikels 9 Nr. 1, 2, 3 und 4, des Artikels 9bis, ersetzt durch das Gesetz vom 27. Dezember 2005, des Artikels 15 Nr. 2, abgeändert durch das Gesetz vom 1. März 2007, des Artikels 18 und des Artikels 18bis Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 29. Dezember 1990 und abgeändert durch das Gesetz vom 1. März 2007;

Aufgrund des Gesetzes vom 4. Februar 2000 über die Schaffung der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette, des Artikels 4 §§ 1 und 2 sowie § 3, abgeändert durch die Gesetze vom 22. Dezember 2003 und 13. April 2019, und des Artikels 5 Absatz 2 Nr. 13, ersetzt durch das Gesetz vom 22. Dezember 2003;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. März 2004 über die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, des Artikels 40;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 6. September 1990 zur Festlegung zeitweiliger Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 22. Oktober 1997 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 6. September 1990 zur Festlegung zeitweiliger Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 13. November 2002 zur Festlegung zeitweiliger Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest bei Wildschweinen und zum Schutz des Schweinebestands gegen die Einschleppung der klassischen Schweinepest durch Wildschweine;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 26. September 2018 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 4. November 2020;

Aufgrund der Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde vom 9. November 2020;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 68.461 des Staatsrates vom 11. Januar 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar...

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