15. JANUAR 2019 - Gesetz zur Abänderung von Bestimmungen in Bezug auf Wissenschaftspolitik, integrierte Polizei und Landesverteidigung - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 1, 7, 8, 10 und 11 des Gesetzes vom 15. Januar 2019 zur Abänderung von Bestimmungen in Bezug auf Wissenschaftspolitik, integrierte Polizei und Landesverteidigung.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND MINISTERIUM DER LANDESVERTEIDIGUNG

15. JANUAR 2019 - Gesetz zur Abänderung von Bestimmungen in Bezug auf Wissenschaftspolitik, integrierte Polizei und Landesverteidigung

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

TITEL 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

TITEL 2 - ABÄNDERUNGSBESTIMMUNGEN

(...)

KAPITEL 3 - Abänderungen des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes

Art. 7 - Artikel 41bis des Gesetzes vom 7. Dezember 2018 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 21. April 2016, eingefügt durch das Gesetz vom 30. Dezember 2001, wird wie folgt ersetzt:

Art. 41bis - Zur Deckung von Mehrkosten aufgrund problematischer Situationen können Polizeizonen zu Lasten des föderalen Haushaltsplans ebenfalls spezifische Dotationen und Subventionen, einschließlich der Modalitäten ihrer eventuellen Indexierung, die vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmt werden, zuerkannt werden.

Art. 8 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 41ter mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"Art. 41ter - Die föderalen Dotationen und Subventionen, die Polizeizonen in Anwendung der Artikel 41 und 41bis zuerkannt und von der föderalen Polizei ausgezahlt werden, sind im Programm 90/1 "Dotationen und Subventionen" des Haushaltsplans "Föderale Polizei...

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