15. JANUAR 2015 - Erlass der Wallonischen Regierung, durch den beschlossen wird, den Sektorenplan Ath-Lessines-Enghien (Karte 38/2) einer Revision zu unterziehen, und zur Verabschiedung des Vorentwurfs der Revision zur Eintragung, auf dem Gebiet der Gemeinde Lessines, eines Abbaugebiets zur Nutzung des Porphyrvorkommens zwischen den Steinbrüchen 'Lenoir Frères' und 'Emile Lenoir et Vandevelde', eines industriellen Gewerbegebiets zur Einrichtung einer multimodalen Plattform für den Transport der gewonnenen Produkte, eines Reserveumkreises zur Wiederherstellung der Straßenverbindung Lessines-Bois-de-Lessines und eines Grüngebiets als raumplanerischer Ausgleich

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau, das Erbe und die Energie, Artikel 1, 22, 23, 25, 30bis, 32, 34, 35, 37, 42 bis 44, 42bis und 46;

Aufgrund des am 27. Mai 1999 durch die Wallonische Regierung verabschiedeten Entwicklungsplans des regionalen Raums;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 17. Juli 1986 zur Festlegung des Sektorenplans Ath-Lessines-Enghien;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juli 2014 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. Juli 2014 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Protokolls der Versammlung zur Information der Öffentlichkeit, die am 26. Oktober 2010 stattgefunden hat;

In Erwägung des am 6. Dezember 2010 in Anwendung von Artikel 42bis des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau, das Erbe und die Energie bei der Wallonischen Regierung eingereichten Antrags, durch den die Gesellschaft "Carrières Unies de Porphyre" die Revision des Sektorenplans Ath-Lessines-Enghien beantragt, im Hinblick auf die Eintragung, auf dem Gebiet der Gemeinde Lessines, eines Abbaugebiets zur Nutzung des Porphyrvorkommens zwischen den Steinbrüchen "Lenoir Frères" und "Emile Lenoir et Vandevelde" und eines industriellen Gewerbegebiets für Logistik- und Transporttätigkeiten;

In der Erwägung, dass dem Einreichen dieses Antrags eine Versammlung zur Information der Öffentlichkeit vorausgegangen ist, die am 26. Oktober 2010 in Lessines stattgefunden hat, nachdem diese über die vorgeschriebenen Wege und in den vorgeschriebenen Formen angekündigt worden war gemäß den Bestimmungen des vorerwähnten Artikels 42bis und der Artikel D29-5 und D29-6 des Buches 1 des Umweltgesetzbuches; dass aus dem Protokoll hervorgeht, dass 144 Personen sich im Rahmen dieses Verfahrens geäußert haben; dass diese Bemerkungen hauptsächlich folgende Punkte betreffen:

- die fehlende Synergie zwischen der Gesellschaft "Carrières Unies de Porphyre" und der Gesellschaft Holcim, die den angrenzenden Steinbruch "Carrière de l'Ermitage" betreibt, was die Entwicklung einer gemeinsamen multimodalen Plattform betrifft, um eine globale Lösung für das Verkehrsaufkommen beider Steinbrüche zu finden;

- ddie Abgrenzung des Dorfes Bois-de-Lessines, die durch die Schließung der Straße "Rue de la Loge" entstehen könnte;

- das Ausmaß des Lastwagenverkehrs auf den Randverkehrsadern von Lessines und die Dauer der Fertigstellung des Verbindungsstücks des Boulevard mit der A8 auf Höhe der Fabrikanlage Baxter;

- die Auswirkungen des Bahnverkehrs an den verschiedenen Bahnübergängen zwischen der "Chaussee G. Richet" und dem Bahnhof von Lessines;

- die Problematik betreffend das Wenden der Schiffe;

- die Lokalisierung der Brecher, der Staub, der aus den neuen Anlagen kommt, die Sprengungen, die Beregnung und die Beplanung der Lastwagen;

- die Situation der Anwohner des Weilers Cahô, verursacht durch den Bau neuer Anlagen;

- die Koexistenz des Ravel und der neuen Beladungsanlagen und die Schließung dieses Ravel-Weges für den Verkehr während der Arbeiten;

- die Sanierung des aktuell betriebenen Steinbruchs nach Abschluss der Betriebstätigkeit;

- die Zweckmäßigkeit, eine Abbautätigkeit in Lessines fortzuführen, insofern diese Belästigungen verursacht;

- die Umleitung der Straße "Rue de la Loge" und die Ausbauarbeiten des Weges "Chemin de la Mouplière";

- der Wegfall des Bahnübergangs zwischen "Mouplière" und "Bassecour";

- das Volumen des abgetragenen Erdreichs und dessen Zweckbestimmung;

- die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Schaffung von Grünzonen in der Nähe des Stadtzentrums;

In der Erwägung, dass der Gemeinderat von Lessines am 30. November 2010 eine günstige Stellungnahme über den von den "Carrières Unies de Porphyre (CUP)" eingereichten Antrag auf Revision des Sektorenplans abgegeben hat und er die Bedingungen präzisiert hat, die er für den Betrieb eines Abbaugebietes entlang der Straße "Rue de la Loge" sowie für die Einrichtung von neuen Ausrüstungen und technischen Infrastrukturen im Gewerbegebiet auferlegt und die zusammengefasst wie folgt lauten:

- besonderes Augenmerk auf die Belästigungen richten, die sowohl durch die Verlagerung von Anlagen als auch durch die Stilllegung eines Teils der Straße "Rue de la Loge" entstehen (Staub, Lärm, Vibrationen, Mobilitätsprobleme), und sicherstellen, dass das Projekt die besten Garantien zur Begrenzung dieser Belästigungen bietet.

- sicherstellen, dass die Installation des Vorbrechers das Projekt Snow Games nicht beeinträchtigt;

In der Erwägung, dass die Aktiengesellschaft "Carrières Unies de Porphyre (CUP)", eine Tochtergesellschaft der Eurovia-Gruppe, einer der weltweit führenden Unternehmensgruppen im Bau und Unterhalt von Verkehrsinfrastrukturen, zwei Porphyrsteinbrüche in der Wallonie betreibt (einen in Lessines und den anderen in Bierghes) zur Herstellung von Brechgut für Straßen- und Schienenarbeiten sowie für die Herstellung von Beton;

In der Erwägung, dass der Untergrund der Region Lessines eines der wichtigsten magmatischen Vorkommen Belgiens darstellt, das bis heute bekannt ist, und der Sitz einer industriellen Tradition der Porphyrgewinnung seit mehr als eineinhalb Jahrhunderten ist: für die Herstellung von Pflastersteinen, von der Entstehung bis in die 1950er Jahre und seit dem Rückgang der Verwendung von Porphyrpflastersteinen als eines der Gesteinsvorkommen für die Herstellung von Granulat;

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei dem Porphyr von Lessines um ein Gestein mit besonderen Eigenschaften in Bezug auf seine physikalischen und chemischen Eigenschaften handelt, da es von hoher Druck-, Schlag- und Verschleißbeständigkeit ist und eine hohe Resistenz gegen chemische, mineralische und organische Einwirkungen besitzt; dass es in Nordeuropa (Bretagne, Norwegen, Wallonien) nicht sehr verbreitet ist und besonders für die Herstellung von Asphalt und Agglomeraten, Straßenbelägen, Eisenbahnschotter und nicht kalkhaltigen Entwässerungsschichten für technische Vergrabungszentren gefragt ist;

In der Erwägung, dass der Standort Lessines der "CUP" sich östlich des Stadtzentrums über eine Fläche von ca. 145 ha erstreckt, aufgeteilt in zwei Steinbrüche auf beiden Seiten der Straße "Rue de la Loge", die Lessines mit Bois-de-Lessines verbindet; dass diese Steinbrüche, die als "Lenoir Emile et Vandevelde" (ca. 60 ha ohne Anlage), nördlich der Straße "Rue de la Loge" und "Lenoir Frères" (ca. 85 ha einschließlich der Erweiterung zum Ort "Cahô"), südlich der Straße ausgewiesen sind, gleichzeitig von der Gesellschaft auf der Grundlage einer am 7. Mai 2002 von der Stadt Lessines erteilten unbefristeten Abbaugenehmigung betrieben werden;

In der Erwägung, dass durch die Tätigkeit dieses Standorts eine jährliche Produktion von fast 1,6 Millionen Tonnen Porphyr-Granulat entsteht, von denen etwas mehr als die Hälfte für den belgischen Markt bestimmt ist und die andere Hälfte fast ausschließlich nach Frankreich exportiert wird; dass er etwa 115 direkte Arbeitsplätze, hauptsächlich lokale (Zahlen für 2011), bietet; dass eine sehr große Zahl indirekter Arbeitsplätze in der Größenordnung von drei indirekten Arbeitsplätzen für einen direkten Arbeitsplatz ebenfalls mit dieser Tätigkeit verbunden ist;

In der Erwägung, dass das Unternehmen aufgrund der derzeitigen Tätigkeit trotz der wirtschaftlichen Lage und der Marktaussichten in der Lage sein will, seine Produktion bis 2020 auf 2 Millionen Tonnen zu steigern, um sich einer erwarteten günstigen Nachfrageentwicklung anpassen zu können;

In der Erwägung, dass sich die derzeitigen Anlagen zur Verarbeitung von Porphyr südwestlich des Steinbruchs "Lenoir Emile et Vandevelde" entlang des Weges "Chemin de Mons à Gand" befinden, und Teil eines dicht besiedelten Umfelds in der Nähe des Stadtzentrums sind;

In der Erwägung, dass neben der Lärm- und Staubbelästigung der Anwohner durch die Positionierung und technologische Veralterung dieser technischen Anlagen für viele Einwohner des Ortes auch eine Belästigung durch den wachsenden Straßenverkehr entsteht, der im direkten Zusammenhang mit der Lokalisierung am selben Ort, an dem sich die Anlagen zur Verarbeitung und Beförderung von Porphyr befinden, steht;

In der Erwägung, dass mehr als 90 % der verkauften Erzeugnisse (92 % im Jahr 2010 und 94 % im Jahr 2011) auf der Straße befördert werden, was 228 Lastkraftwagen pro Tag entspricht (Zahlen für 2011), die in beiden Verkehrsrichtungen die den Weg "Chemin de Mons à Gand" nehmen, der für ein derartiges Verkehrsaufkommen nicht sehr geeignet ist, um auf die Straße "Route industrielle" zu gelangen, dann auf die N42 oder die Straße "Chaussée de Grammont"; dass mehr als 90 % dieses Schwerlastverkehrs anschließend Lessines über den "Boulevard Branquart" quer durch das Dorf Ollignies bis zur Autobahn A8 umfahren;

In der Erwägung, dass lediglich weniger als 10 % der Transporte mit dem Zug über ein privates Gleis abgewickelt werden, das an das Netz der NGBE am Bahnhof Lessines angeschlossen ist; dass sich der Bahnsteig und die Verladeanlagen westlich des ehemaligen Steinbruchs Tacquenier ebenfalls in der Nähe des Stadtzentrums befinden und eine Belästigung für die Nachbarschaft darstellen; dass das Material über ein Förderband transportiert wird, das sich hinter den Gärten der Häuser in der Straße "Rue de la Motte" befindet;

In der Erwägung, dass die aktuell bewirtschafteten Anlagen zur Verarbeitung und Beförderung nicht nur keine Produktionssteigerung mehr ermöglichen, sondern zudem vom umwelttechnischen Gesichtspunkt her nicht mehr angemessen angesiedelt sind; dass ihr gegenwärtiger Standort die Nutzung nachhaltigerer Verkehrsträger wie Wasserstraßen und Eisenbahnen stark einschränkt; dass sich die gegenwärtige Situation, die bereits erhebliche Auswirkungen auf die Anwohner und die Umwelt hat...

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