15. JANUAR 2014 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich KMB Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 15. Januar 2014 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich KMB.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE

15. JANUAR 2014 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich KMB

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Schutz des Hauptwohnortes

Art. 2 - In Artikel 72 Absatz 1 des Gesetzes vom 25. April 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (IV) werden die Wörter "hauptberuflich eine Berufstätigkeit" durch die Wörter "hauptberuflich, nebenberuflich oder nach der Pensionierung eine Berufstätigkeit" ersetzt.

Art. 3 - Artikel 75 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert:

1. In Absatz 3 werden die Wörter "der Miteigentumsstatus" durch die Wörter "das Statut" ersetzt.

2. Absatz 3 wird wie folgt ergänzt:

Falls für dieselbe Immobilie ein Miteigentumsstatut bereits festgelegt worden ist, muss es geändert werden.

3. Vor Absatz 4 werden drei Absätze mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"Die Gesamtfläche, die für die Berechnung des Schwellenwertes berücksichtigt werden muss, umfasst die Fläche des Gebäudes einschließlich aller Stockwerke und das Grundstück. Flächen, die sowohl für private als auch für berufliche Zwecke benutzt werden, gelten als Flächen, die gänzlich für berufliche Zwecke benutzt werden, mit Ausnahme der Flächen, die für berufliche Zwecke nur als Durchgang dienen und als Flächen angesehen werden können, die als Hauptwohnort benutzt werden.

Bei ungeteilten dinglichen Rechten wird für die Berechnung dieses Schwellenwertes die Gesamtfläche der ungeteilten Immobilie berücksichtigt.

Für die Abfassung des Statuts kann Artikel 577-3 Absatz 1 in fine des Zivilgesetzbuches angewandt werden, wenn die Bedingungen erfüllt sind."

Art. 4 - In Artikel 76 Absatz 1 desselben Gesetzes wird das Wort "eingetragen" durch das Wort "übertragen" ersetzt.

Im selben Absatz wird das Wort "Eintragung" durch das Wort "Übertragung" ersetzt.

Art. 5 - In Artikel 77 Absatz 1 desselben Gesetzes wird das Wort "Eintragung" durch das Wort "Übertragung" ersetzt.

Absatz 4 desselben Artikels wird wie...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT