15. DEZEMBER 2022 - Dekret zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Für das Haushaltsjahr 2023 werden die laufenden Einnahmen der Deutschsprachigen Gemeinschaft folgendermaßen geschätzt:

(in Euro x 1.000) Allgemeine Einnahmen 388.632 Zweckbestimmte Einnahmen 255.678 Total 644.310

Der Einnahmehaushalt ist in Anhang I aufgeführt.

Art. 2 - In Anwendung von Artikel 3 Absatz 1 des Dekrets vom 21. Dezember 1995 zur Einrichtung des Fonds zur Verwaltung der Finanzverbindlichkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden diesem Fonds 15.000.000 Euro der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.

In Anwendung von Artikel 5 § 1 Absatz 2 Nummer 9 des Dekrets vom 21. Januar 1991 zur Aufhebung und Reorganisation der Haushaltsfonds werden dem Fonds für Dienstleistungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2.000.000 Euro der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.

In Anwendung von Artikel 3 des Dekrets vom 14. Dezember 1992 zur Einrichtung eines Entschuldungsfonds in der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden dem Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft 20.000 Euro der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.

In Anwendung von Artikel 1 § 2 Nummer 4 des Dekrets vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden dem Beteiligungs- und Finanzierungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft 24.203.000 Euro aus der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.

Art. 3 - In Anwendung von Artikel 58 § 1 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Regierung ermächtigt, bis zu einer Maximalhöhe von 1 Milliarde Euro, sowohl Anleihen zu tätigen als auch die Emission von Liquiditätsscheinen zu unterzeichnen.

Art. 4 - Für die auf das Haushaltsjahr 2023 entfallenden Ausgaben werden Haushalts-mittel in folgender Höhe zur Verfügung gestellt:

(in Euro x 1.000) Verpflichtungsermächtigungen Ausgabeermächtigungen Allgemeine Ausgaben 603.165 616.362 Haushaltsfonds 284.882 296.882 Total 888.047 913.244

Der Allgemeine Ausgabenhaushaltsplan ist in Anhang II.1 und II.2 nach Organisations-

bereichen und Programmen aufgeführt.

Art. 5 - Die Regierung wird ermächtigt, das von der Deutschsprachigen Gemeinschaft angekaufte Material Vereinen, Vereinigungen und Einrichtungen zu den von ihr festgelegten...

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