15. APRIL 2018 - Gesetz zur Abänderung von Artikel 375 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 15. April 2018 zur Abänderung von Artikel 375 des Einkommensteuergesetzbuches 1992.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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15. APRIL 2018 - Gesetz zur Abänderung von Artikel 375 des Einkommensteuergesetzbuches 1992

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

  1. 2 - In Artikel 374 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 27. April 2016, werden die Wörter "des Widerspruchs" durch die Wörter "des Widerspruchs oder des Berichtigungsantrags" ersetzt.

  2. 3 - In Artikel 375 desselben Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 25. Dezember 2017, wird ein § 1/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

    § 1/1 - In Abweichung von § 1 kann der Steuerschuldner oder sein Ehepartner, auf dessen Güter die Steuer eingetrieben wird, beim Generalberater der mit der Festlegung der Einkommensteuern beauftragten Verwaltung oder bei dem von ihm beauftragten Beamten einen schriftlichen und mit Gründen versehenen Antrag auf Berichtigung seines Beschlusses stellen. Der Antrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem dritten Werktag nach Versendung der Notifizierung des Beschlusses über den Widerspruch eingereicht werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn der Steuerschuldner vor dem Berichtigungsantrag Klage beim Gericht Erster Instanz erhoben hat.

    Der Generalberater oder sein Beauftragter kann den in § 1 erwähnten Beschluss ganz oder teilweise berichtigen. Er befindet ebenfalls durch einen mit Gründen versehenen Beschluss über die gegen den in § 1 erwähnten Beschluss angeführten Einwände.

    Die Notifizierung des in Anwendung von Absatz 2 gefassten mit Gründen versehenen Beschlusses erfolgt per Einschreibebrief. Dieser Beschluss ist unwiderruflich, wenn innerhalb der in Artikel 1385undecies...

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