14. OKTOBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 und dem Programm 10 des Organisationsbereichs 2021 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 38;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 9. September 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 74.07 des Programms 01 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um Ausgaben im Zusammenhang mit Projekten zu finanzieren, die von der Europäischen Union kofinanziert werden,

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Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 47.000 EUR vom Programm 01 des Organisationsbereichs 34 auf das Programm 01 des Organisationsbereichs 10 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel des Programms 01...

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