14. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Les Bons Villers

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen in seiner abgeänderten Fassung, Artikel 1 § 3;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates von Les Bons Villers vom 27. August 2019 zur Genehmigung des Entwurfs des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung;

Aufgrund der Stellungnahme des Pools "Raumordnung" vom 19. Dezember 2019;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Les Bons Villers nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten allein zu tragen;

Auf Vorschlag der Ministerin für ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - Das gemeindliche Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Les Bons Villers wird für eine Dauer von 10 Jahren ab dem Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Erlasses genehmigt.

  1. 2 - Der Gemeinde können Zuschüsse für die Durchführung ihrer Aktion zur ländlichen Entwicklung gewährt werden.

  2. 3 - Diese Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich zu diesem Zweck verfügbaren Haushaltsmittel und unter den vom Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die ländliche Entwicklung gehört, durch Vereinbarung festgelegten Bedingungen gewährt.

  3. 4 - Der Bezuschussungssatz wird auf höchstens 80 % der für die Durchführung der Maßnahmen...

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