14. MAI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Erzeugerkollegiums

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.74;

In der Erwägung, dass das Erzeugerkollegium sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die die verschiedenen in Artikel D. 74 § 2 angeführten Vereinigungen vertreten;

In der Erwägung, dass die durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 4. Mai 2017 erteilten Mandate am 14. Mai 2020 enden;

In Erwägung der Notwendigkeit, neue Mitglieder zu ernennen;

In Erwägung des am 19. März 2020 auf den Internetseiten der Wallonischen Region erfolgten Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für die Ernennung der von den Vereinigungen vorgeschlagenen Mitglieder;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Zum Mitglied des Erzeugerkollegiums werden von der Wallonischen Regierung die folgenden Personen benannt:

Wallonische landwirtschaftliche Vereinigungen Effektive Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Bauernbund Roger Croe Raymond Geiben FUGEA Yves Vandevoorde Timothée Petel FWA Marie-Laurence Semaille Aurélie Noiret Vereinigungen des Sektors der Land- und Ernährungswirtschaft Effektive Mitglieder Stellvertretende Mitglieder FEVIA Wallonie Anne Reul Patrick Schifflers SCAR- FEGRA Eric Walin Gisèle Fichefet Vereinigung des Vertriebssektors Effektives Mitglied Stellvertretendes Mitglied COMEOS - APLSIA Charles Petit Benoît Kennes...

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