14. JUNI 2017 - Königlicher Erlass zur Ausführung des Sunshine Act - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 14. Juni 2017 zur Ausführung des Sunshine Act.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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14. JUNI 2017 - Königlicher Erlass zur Ausführung des Sunshine Act

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung;

Aufgrund des Gesetzes vom 18. Dezember 2016 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Gesundheit, der Artikel 42 § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 2, 43 § 1 Absatz 5 und 48 §§ 1 und 2;

Aufgrund der Stellungnahmen der Finanzinspektion vom 21. Februar 2017 und 26. April 2017;

Aufgrund der Gutachten Nr. 61.113/2 und Nr. 61.458/2 des Staatsrates vom 5. April 2017 beziehungsweise 29. Mai 2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag der Ministerin der Volksgesundheit

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter:

1. "Gesetz": das Gesetz vom 18. Dezember 2016 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Gesundheit,

2. "Datei": das in Artikel 42 § 2 des Gesetzes erwähnte Muster,

3. "wissenschaftlicher Forschung": die in Artikel 2 Nr. 11 des Gesetzes vom 7. Mai 2004 über Experimente am Menschen erwähnten Experimente, die nichtklinischen Prüfungen, wie in den OECD-Grundsätzen der Guten Laborpraxis definiert, und die klinischen Versuche im Sinne von Artikel 6quinquies des Gesetzes vom 25. März 1964 über Arzneimittel,

4. "Berufsfachkraft im Gesundheitswesen": jede natürliche Person, die die Heilkunde, die Zahnheilkunde, die Arzneikunde, die Tierheilkunde oder die Krankenpflege ausübt oder die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten Arzneimittel oder medizinische Hilfsmittel verschreiben, kaufen, liefern, empfehlen, mieten, verwenden oder verabreichen kann und deren Praxis in Belgien ansässig ist,

5. "Patientenvereinigung": eine Organisation des Gesundheitssektors, die mit der Vertretung von Patienten beauftragt ist.

KAPITEL 2 - Verschiedene Kategorien von Prämien und Vorteilen im Hinblick auf die in Artikel 43 § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2016 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Gesundheit erwähnte Veröffentlichung

Art. 2 - § 1 - Für die in Artikel 41 § 2 in Verbindung mit Artikel 42 § 1 Absatz 1 des Gesetzes erwähnte Notifizierung im Hinblick auf die Veröffentlichung, von der in Artikel 43 § 1 des Gesetzes die Rede ist, notifizieren die meldepflichtigen Unternehmen der FAAGP oder der zugelassenen Organisation den Gesamtbetrag der während des gesamten betreffenden Bezugsjahres gewährten Prämien und Vorteile, die in folgende Kategorien unterteilt sind:

1. was alle Prämien und Vorteile betrifft, die den...

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