14. JUNI 2017 - Gesetz zur Abänderung von Artikel 36bis des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 14. Juni 2017 zur Abänderung von Artikel 36bis des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Diese Ubersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Ubersetzungen in Malmedy ertstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

14. JUNI 2017 - Gesetz zur Abänderung von Artikel 36bis des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 36bis des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, eingefügt durch das Gesetz vom 26. Februar 2003, wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:

Die Polizeidienste wie in Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes bestimmt sind bei der Erfüllung ihrer verwaltungs- und...

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