14. DEZEMBER 2023 - Erlass der Regierung zur Festlegung des Schulkalenders sowie des Kalenders für das akademische Jahr 2024-2025

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Aufgrund des Gesetzes vom 29. Mai 1959 zur Abänderung gewisser Bestimmungen der Unterrichtsgesetzgebung, Artikel 7; Aufgrund des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen, Artikel 58 Absatz 1, abgeändert durch die Dekrete vom 5. Mai 2014 und vom 6. Mai 2019; Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer autonomen Hochschule, Artikel 3.31, abgeändert durch das Dekret vom 5. Mai 2014, und 3.32 § 1 Absätze 2 bis 4; Aufgrund des Dekrets vom 23. März 2009 zur Organisation eines Teilzeit-Kunstunterrichts, Artikel 18 Absatz 1, abgeändert durch das Dekret vom 5. Mai 2014; Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 15. Dezember 2022 zur Festlegung des Schulkalenders sowie des Kalenders für das akademische Jahr 2023-2024; Aufgrund des Gutachtens Nr. ZK1/2023 des zwischengeordneten Konzertierungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 13. September 2023; Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 25. Oktober 2023; Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 26. Oktober 2023; Aufgrund des in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 eingereichten Antrags auf Begutachtung beim Staatsrat innerhalb einer Frist von dreißig Tagen; In Erwägung, dass der Antrag auf Begutachtung am 4. Dezember 2023 unter der Nummer 75.022/2 in die Liste der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates eingetragen wurde; Aufgrund der Entscheidung der Gesetzgebungsabteilung vom 4. Dezember 2023, in Anwendung von Artikel 84 § 5 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 kein Gutachten abzugeben; Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers; Nach Beratung, Beschließt :Artikel 1 - Das Schuljahr sowie...

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