14. DEZEMBER 2023 - Dekret zur zweiten Anpassung des Dekrets vom 15. Dezember 2022 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023 (1)

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel 1 des Dekretes vom 15. Dezember 2022 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023 wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

(in Euro x 1.000) Allgemeine Einnahmen 376.793 Zweckbestimmte Einnahmen 267.325 Total 644.118

Art. 2 - In Artikel 4 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

(in Euro X 1.000) Verpflichtungsermächtigungen Ausgabeermächtigungen Allgemeine Ausgaben 601.121 600.194 Haushaltsfonds 241.031 248.999 Total 842.152 849.193

Art. 3 - In Artikel 8 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

DGG Medienzentrum 426.000 EUR DGG Gemeinschaftszentren 13.569.000 EUR

Robert-Schuman-Institut 711.000 EUR Königliches Athenäum Eupen 334.000 EUR César-Franck-Athenäum 288.000 EUR Königliches Athenäum Sankt Vith 388.000 EUR Zentrum für Förderpädagogik 601.000 EUR DGG Service und Logistik 1.606.000 EUR

Art. 4 - In Artikel 9 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

Autonome Hochschule 698.000 EUR Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum 23.754.000 EUR Dienststelle für selbstbestimmtes Leben 32.529.000 EUR Arbeitsamt 10.343.000 EUR Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand 6.324.000 EUR Wirtschafts- und Sozialrat 583.000 EUR Kaleido 1.344.000 EUR

Art. 5 - Dieses Dekret tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen...

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