14. DEZEMBER 2023 - Dekret zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2024

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Für das Haushaltsjahr 2024 werden die laufenden Einnahmen der Deutschsprachigen Gemeinschaft folgendermaßen geschätzt:

(in Euro x 1.000) Allgemeine Einnahmen 414.111 Zweckbestimmte Einnahmen 209.940 Total 624.051

Der Einnahmehaushalt ist in Anhang I aufgeführt.

Art. 2 - In Anwendung von Artikel 3 Absatz 1 des Dekrets vom 21. Dezember 1995 zur Einrichtung des Fonds zur Verwaltung der Finanzverbindlichkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden diesem Fonds 15.000.000 Euro der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.

In Anwendung von Artikel 5 § 1 Absatz 2 Nummer 9 des Dekrets vom 21. Januar 1991 zur Aufhebung und Reorganisation der Haushaltsfonds werden dem Fonds für Dienstleistungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft 1.250.000 Euro der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.

In Anwendung von Artikel 3 des Dekrets vom 14. Dezember 1992 zur Einrichtung eines Entschuldungsfonds in der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden dem Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft 20.000 Euro der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.

In Anwendung von Artikel 1 § 2 Nummer 4 des Dekrets vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden dem Beteiligungs- und Finanzierungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft 16.000.000 Euro aus der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.

In Anwendung von Artikel 2 § 2 Nummer 1 des Dekrets vom 26. Juni 2023 zur Einrichtung eines Fonds für zinslose Darlehen an Auszubildende, Studierende und Schüler in Mangelberufen, werden dem Fonds für Stipendien der Deutschsprachigen Gemeinschaft 1.000.000 Euro aus der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.

Art. 3 - In Anwendung von Artikel 58 § 1 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Regierung ermächtigt, bis zu einer Maximalhöhe von 1 Milliarde Euro, sowohl Anleihen zu tätigen als auch die Emission von Liquiditätsscheinen zu unterzeichnen.

Art. 4 - Für die auf das Haushaltsjahr 2024 entfallenden Ausgaben werden Haushaltsmittel in folgender Höhe zur Verfügung gestellt:

(in Euro X 1.000) Verpflichtungsermächtigungen Ausgabeermächtigungen Allgemeine Ausgaben 583.332 580.069 Haushaltsfonds...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT